Aktualsierte Informationen zu den Corona-Bestimmungen beim Training!

Liebe Schwimmerinnen und Schwimmer,

es gelten nach wie vor die nach der 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (14. BayIfSMV): https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_14 Corona-Bestimmungen, welche sich wie folgt auf unser Training bzw. unsere Kurse auswirken. Wir bitten eindringlich alle von euch darum diese Regeln zu befolgen, da bei Verstößen unsere Wasserflächen auf dem Spiel stehen und wir sonst das Training komplett einstellen müssen.

Es besteht in sämtlichen Bädern die FFP2-Maskenpflicht!

Poccibad
Am Training teilnehmen dürfen nur noch folgende Personen:

  • 2G+: Geimpfte und Genese, welche zusätzlich getestet sind (PCR- oder Schnelltest – ein entsprechendes Zertikfikat ist den Trainer/in bei Ankunft vorzuzeigen)
  • Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren sind geimpften Personen gleichgestellt (§ 3 Abs. 5 der 14. BayISMV)
  • Jugendliche ab 12 Jahren bis 17 Jahren sind für Sportaktivitäten ebenfalls geimpften Personen gleichgestellt (Übergangsfrist bis 12.01.2022)

Hinweis für Begleitpersonen:
Wir bitten die Eltern ihre Kinder ausschließlich bis zum Eingang des Bads zu bringen und dort nach dem Training auch wieder entgegenzunehmen, da bei Betreten des Bads die 2G+ Regel erfüllt sein muss und jeder zusätzliche Aufenthalt nur zusätzliche Umsicht benötigt, welche wir in der jetztigen Situation vermeiden wollen. Wir bitten hier um Verständnis.

SWM-Bäder (Nordbad, Michaelibad, Volksbad)

Am Training teilnehmen dürfen nur noch folgende Personen:

  • 2G: Geimpfte und Genese
  • Kinder und Jugendliche bis 12 Jahren sind geimpften Personen gleichgestellt (§ 3 Abs. 5 der 14. BayISMV)
  • Jugendliche ab 12 Jahren bis 17 Jahren sind für Sportaktivitäten ebenfalls geimpften Personen gleichgestellt, müssen jedoch ab sofort einen entsprechenenden Nachweis mit sich führen (Schülerausweis, Testnachweis des entsprechenden Tages, Impfnachweis)

ALLE Schwimmerinnen und Schwimmer ab 12 Jahren müssen ab sofort ihren Nachweis an der offiziellen Kasse (Impf- oder Genesenennachweis) des jeweiligen Bads vorzeigen! Hier sind wir als Verein für die Kontrolle nicht mehr allein zuständig. Die SWM haben das Hausrecht und an die Regeln haben wir uns zu halten. Sollte jemand seinen Nachweis nicht dabei haben kann er an diesem Tag NICHT am Training teilnehmen.

Hinweis für Begleitpersonen: Auch für Elternteile, die ihre kleinen Kinder zum Training oder zu Schwimmkursen bringen und „nur“ beim Umziehen helfen gilt 2G!!

Bei Rückfragen stehen wir jederzeit gern zur Verfügung.

Bleibt gesund.

Euer FWM e.V.